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Rechtliches

Einkaufsbedingungen

AGB Einkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen der Kleinesdar Wärmetechnik GmbH (nachfolgend „Besteller") bei Lieferanten und Dienstleistern.

Entgegenstehende oder abweichende Lieferbedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Bestellungen und Auftragsbestätigung

Bestellungen und Aufträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Lieferant hat die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Andernfalls sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.

§ 3 Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

Preiserhöhungen nach Auftragserteilung bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Lieferung

Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die erwarten lassen, dass der Liefertermin nicht eingehalten werden kann.

Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

§ 5 Gefahrübergang und Verpackung

Die Gefahr geht erst mit der Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort auf uns über. Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass Transportschäden ausgeschlossen werden.

§ 6 Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben einzureichen. Wir zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung und vollständiger Lieferung netto, oder innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto.

§ 7 Qualität und Mängelrüge

Gelieferte Waren müssen den vereinbarten Spezifikationen und einschlägigen Normen entsprechen. Offensichtliche Mängel werden innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung gerügt.

§ 8 Geheimhaltung

Der Lieferant ist verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Salzuflen.

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